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Hallo,
Sachverhalt:
Ich habe Mitte November eine Sony A7 im Online Store bestellt. Diese wurde am 20.11.13 versendet.
Nachdem das Paket laut DPD verloren gegangen ist, habe ich über Sony eine Reklamation bei DPD eingeleitet. Für diese gibt Sony DPD 10 Werktage Zeit, bis eine Ersatzbestellung versendet wird.
Das war die erste Zumutung dieser Transaktion. Ich habe eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verplichtung aus dem Kaufvertrag gesetzt, die schon vor einer Woche abgelaufen ist.
Nach mehr als 10 Werktagen (am 18.12.13) wurde die Ersatzbestellung verschickt, die DPD nun ebenfalls verloren hat. Nun soll das Prozedere von vorne beginnen. Damit müsste ich mindestens bis zum 08.01.14 warten, bis die zweite Ersatzbestellung versendet werden kann. Wenn ich mein Geld zurück haben möchte, müsste ich diese Zeitspanne ebenfalls warten.
Zusammenfassung:
Ich habe Mitte November 1200€ an Sony überwiesen.
Sony ist seiner Verplichtung aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen.
Man weigert sich mir mein Geld zu erstatten.
1.
Sollte man bei Sony keine Möglichkeit finden, mir eher eine Ersatzbestellung zur Verfügung zu stellen, werde ich den Gerichtsweg gehen, der mir nach Ablauf der Frist weit offen steht.
2.
Zusätzlich werde ich die Kundenbehandlung auf dem Blog meiner Freundin öffentlich machen. Dieser hat mehrere tausend Besucher pro Tag, von denen viele an eben solchen Kameras interessiert sind.
Viele Grüße
Hmmm,
also wenn ich Dich richtig verstehe hat Sony den Paketdienst über den Verlust der Sendung informiert. Der Paketdienst setzte eine Frist von 10 Werktagen voraus, um zu prüfen wo die Sendung verbleiben ist, bevor sie den Verlust anerkennen und für den Schaden aufkommen. Was soll ein Gericht hier bewirken?!?
Was für mich viel verwunderlicher ist, dass der Paketdienst zwei Mal hintereinander ein Paket im höherwertigen Bereich "verliert" .....
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Natürlich hat DPD das Ganze verschuldet, das steht außer Frage und ist offensichtlich.
Da ich jedoch einen Kaufvertrag mit Sony geschlossen habe, kann ich auch nur Sony zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag mahnen, nicht DPD. Deswegen kann sich ein gerichtliches Mahnverfahren auch nur gegen Sony richten. Die Schuldfrage spielt dabei ebenso keine Rolle.
Für die Fristsetzung und die Erfüllung dieser Verpflichtung aus dem Kaufvertrag sind die Vereinbarungen von Sony und DPD schlichtweg nicht relevant. Deswegen interessiert es mich auch nicht, wie lange Sony DPD Zeit gibt.
Der Punkt, der mich an Sony ärgert, ist, dass man sich weigert vom Reklamationsprozess abzuweichen und vor Ablauf der 10-tägigen Frist zu handeln, die man DPD zugesteht.